Öffentlicher Auftrag
12 mei 2026, 07:441. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Dieses öffentliche Angebot ist ein offizieller Vorschlag der Stiftung zum Abschluss einer Vereinbarung über die Bereitstellung einer freiwilligen wohltätigen Spende.
1.2. Das Angebot tritt mit seiner Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Fonds in Kraft: www.perimfund.org.
1.3. Das Angebot ist unbefristet und gültig, bis es vom Fonds zurückgezogen oder geändert wird.
1.4. Der Fonds behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses Angebots jederzeit zu ändern, indem er eine neue Fassung auf seiner Website veröffentlicht. Die neue Fassung des Angebots tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft, sofern im Angebot selbst nichts anderes angegeben ist.
1.5. Die Stiftung kann Vereinbarungen zur Bereitstellung von Spenden in anderer Weise und/oder zu anderen Bedingungen als in diesem Angebot vorgesehen abschließen. Der Spender kann einen solchen Vertrag gesondert bei der Stiftung beantragen.
1.6. Mit der Spende bestätigt der Spender, dass er die Bedingungen dieses Angebots gelesen, vollständig verstanden und bedingungslos akzeptiert hat.
2. Begriffe und Definitionen
2.1. Eine wohltätige Spende ist eine freiwillige, unentgeltliche Übertragung von Geldern durch den Wohltäter an das Vermögen der Stiftung zur Erreichung der Ziele wohltätiger Aktivitäten im Einklang mit der Satzung der Stiftung und der geltenden Gesetzgebung der Ukraine.
2.2. Ein Wohltäter ist eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts, die freiwillig eine wohltätige Spende zugunsten der Stiftung leistet.
2.3. Die Annahme erfolgt durch den Wohltäter, indem er die Bedingungen dieses Angebots vollständig und bedingungslos akzeptiert und eine wohltätige Spende zugunsten der Stiftung in beliebiger Form leistet.
2.4. Die offizielle Website der Stiftung ist: www.perimfund.org.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die freiwillige, unentgeltliche und unwiderrufliche Übertragung des Eigentums an dem Fonds durch den Wohltäter in Form einer gemeinnützigen Spende.
3.2. Die Stiftung verwendet wohltätige Spenden zur Umsetzung ihres satzungsmäßigen Zwecks, ihrer wohltätigen Programme, Projekte und Tätigkeitsbereiche in Übereinstimmung mit der Satzung der Stiftung und der geltenden Gesetzgebung der Ukraine.
3.3. Der Wohltäter legt die Höhe der Spende selbstständig fest.
3.4. Der Wohltäter kann den beabsichtigten Zweck der Spende angeben, insbesondere für ein bestimmtes Projekt, eine bestimmte Ausrichtung, eine bestimmte Sammlung oder ein bestimmtes Programm der Stiftung.
3.5. Hat der Spender keinen bestimmten Zweck für die Spende angegeben, so wird davon ausgegangen, dass diese Spende für die allgemeinen satzungsmäßigen Aktivitäten der Stiftung erfolgte.
3.6. Die Gewinnerzielung ist für keine der Parteien das Ziel dieser Vereinbarung.
4. Aktivitäten der Stiftung und Verwendungszweck der Spenden
4.1. Die Stiftung führt gemeinnützige Aktivitäten gemäß ihrer Satzung durch, insbesondere zur Förderung der berechtigten Interessen der Begünstigten in den in der Satzung der Stiftung festgelegten Bereichen gemeinnütziger Tätigkeit sowie zur Entwicklung der ukrainischen Gesellschaft.
4.2. Wohltätige Spenden können verwendet werden, unter anderem, aber nicht ausschließlich:
- Unterstützung der Streitkräfte der Ukraine, anderer militärischer Formationen, Strafverfolgungsbehörden, Zivilschutzbehörden und anderer Personen, die an der Verteidigung der Ukraine beteiligt sind;
- Erwerb, Übertragung oder Finanzierung von materiellen und technischen Mitteln, Ausrüstungen, Vorräten, Transportmitteln, Kommunikationsmitteln, Energieversorgungssystemen, unbemannten Systemen, Komponenten und anderem Eigentum;
- Medizinische, rehabilitative, humanitäre, soziale und sonstige Hilfe für Militärangehörige, Veteranen, Verwundete, deren Familienangehörige und andere Hilfsbedürftige;
Hilfe für Personen, die von bewaffneten Angriffen, Notfällen, Naturkatastrophen, von Menschen verursachten Katastrophen oder anderen Krisensituationen betroffen sind; - Unterstützung von wohltätigen, sozialen, humanitären, medizinischen, erzieherischen, kulturellen, Rehabilitations- und anderen Programmen und Projekten, die dem satzungsmäßigen Zweck der Stiftung entsprechen;
- Sicherstellung der laufenden Aktivitäten der Stiftung, die für die Durchführung ihrer wohltätigen Programme und Projekte notwendig sind.
4.3. Die Stiftung hat das Recht, einen Teil der Spenden für Verwaltungskosten zu verwenden, die zur Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit notwendig sind, jedoch nicht mehr als die in der geltenden ukrainischen Gesetzgebung und der Satzung der Stiftung festgelegten Grenzen.
4.4. Die Verwaltungskosten des Fonds dürfen 20 % der Fondseinnahmen im laufenden Jahr nicht übersteigen.
5. Hinsichtlich der Verwendung von Spenden und der verbleibenden Mittel
5.1. Wird ein bestimmtes wohltätiges Projekt, eine Spendenaktion oder ein bestimmter Zweck, für den eine Spende geleistet wurde, nicht umgesetzt, verliert er an Relevanz, ist er abgeschlossen oder übersteigt der gesammelte Betrag den tatsächlichen Bedarf für ein solches Projekt, so hat die Stiftung das Recht, die verbleibenden Mittel für andere wohltätige Projekte, Programme und Zwecke der Stiftungstätigkeit im Einklang mit ihrem satzungsmäßigen Zweck zu verwenden.
5.2. Здійснюючи благодійну пожертву на адресу конкретного проєкту, збору або напряму, Благодійник підтверджує свою згоду на можливий перерозподіл та/або використання таких коштів в інших благодійних проєктах Фонду, зокрема у випадку, якщо відповідний збір закритий, завершений, неактуальний або потреба за ним вже забезпечена.
5.3. Благодійна пожертва є добровільною та безповоротною. Сума благодійної пожертви не підлягає поверненню Благодійнику, крім випадків, прямо передбачених чинним законодавством України.
6. Порядок здійснення благодійної пожертви
6.1. Der Wohltäter kann eine wohltätige Spende leisten, indem er Gelder auf das Bankkonto der Stiftung überweist, eine Zahlung über die auf der Website der Stiftung bereitgestellten Zahlungsinstrumente, -dienste oder -formulare vornimmt oder auf eine andere mit der Stiftung vereinbarte und nach geltendem ukrainischem Recht zulässige Weise.
6.2. Благодійна пожертва може здійснюватися як одноразовий платіж або як регулярний платіж/підписка, якщо така технічна можливість доступна через платіжні сервіси, що використовуються Фондом.
6.3. Eine Spende kann als einmalige Zahlung oder als regelmäßige Zahlung/Abonnement erfolgen, sofern eine solche technische Möglichkeit durch die von der Stiftung genutzten Zahlungsdienste gegeben ist.
6.4. Der Zeitpunkt einer Spende ist der Tag der Gutschrift der Gelder auf dem Konto der Stiftung oder der Tag der erfolgreichen Zahlung über den entsprechenden Zahlungsdienst.
6.5. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Überweisung einer gemeinnützigen Spende, einschließlich Bankgebühren oder Gebühren für Zahlungsdienste, werden vom Spender getragen, sofern in den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bank oder des jeweiligen Zahlungsdienstes nichts anderes vorgesehen ist.
7. Банківські реквізити Фонду
Wohltätigkeitsorganisation „PERIMETER Charitable Foundation“
EDRPOU-Code: 46117855
Rechtssitz: 61140 Charkiw, Goldbergivska-Straße, Gebäude 9
Rekening 1:
IBAN: UA413004650000026000300541666
Bank: HOU JSC “Oschadbank”
Rekening 2:
IBAN: UA253220010000026008700015875
Bank: Naamloze vennootschap “UNIVERSAL BANK”
MFI: 322001
EDRPOU van de bank: 21133352
8. Annahme des Angebots
8.1. Die Annahme dieses Angebots bedeutet die vollständige und bedingungslose Zustimmung des Wohltäters zu dessen Bedingungen, indem er eine wohltätige Spende zugunsten der Stiftung tätigt.
8.2. Die Annahme kann per Geldüberweisung unter Verwendung der auf der Website des Fonds veröffentlichten Zahlungsformulare und -mittel oder durch Überweisung von Geldern auf das Bankkonto des Fonds über Bankinstitute oder Zahlungsdienste erfolgen.
8.3. Mit der Annahme dieses Angebots gilt der Vertrag zwischen dem Förderer und der Stiftung als abgeschlossen.
8.4. Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Wohltäter mit allen Bestimmungen einverstanden, ist sich des Gegenstands der Vereinbarung, der Freiwilligkeit und Unwiderruflichkeit der Spende sowie des Rechts der Stiftung bewusst, einen Teil der Spende im Rahmen der ukrainischen Gesetzgebung und der Satzung der Stiftung für Verwaltungskosten zu verwenden.
8.5. Der Wohltäter und die Stiftung vereinbaren, dass die Nichteinhaltung der Schriftform durch die Parteien nicht zur Ungültigkeit des Vertrags führt.
9. Rechte und Pflichten der Stiftung
9.1. Die Stiftung verpflichtet sich, die erhaltenen Spenden gemäß ihrer Satzung, den Bedingungen dieses Angebots und der geltenden Gesetzgebung der Ukraine zu verwenden.
9.2. Die Stiftung hat das Recht, die Verwendung der Spenden im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Tätigkeit selbstständig festzulegen, sofern nicht gesondert schriftlich etwas anderes mit dem Stifter vereinbart wurde.
9.3. Die Stiftung behält sich das Recht vor, die Liste der wohltätigen Projekte, Programme, Sammlungen und Tätigkeitsbereiche je nach aktuellem Bedarf, Möglichkeiten und Umständen zu ändern.
9.4. Die Stiftung hat das Recht, die Annahme einer Spende abzulehnen, wenn deren Annahme gegen geltende Gesetze der Ukraine, die Satzung der Stiftung oder die ethischen Grundsätze der Stiftung verstößt oder ihrem Ruf schaden könnte.
9.5. Die Stiftung hat das Recht, vom Förderer zusätzliche Informationen oder Dokumente anzufordern, wenn dies zur Einhaltung der geltenden ukrainischen Gesetzgebung erforderlich ist.
10. Rechte und Pflichten des Wohltäters
10.1. Der Wohltäter hat das Recht, die Höhe der Spende selbst festzulegen.
10.2. Der Wohltäter hat das Recht, den beabsichtigten Zweck der Spende festzulegen.
10.3. Der Stifter hat das Recht, Informationen über die Aktivitäten der Stiftung und die Verwendung der Spendengelder gemäß den Bestimmungen der geltenden ukrainischen Gesetzgebung und den internen Verfahren der Stiftung zu erhalten.
10.4. Der Wohltäter verpflichtet sich, die wohltätige Spende ausschließlich aus Mitteln zu tätigen, die ihm aus rechtlichen Gründen zustehen.
10.5. Der Wohltäter bestätigt seine Geschäftsfähigkeit, die Freiwilligkeit der Transaktion und dass die als wohltätige Spende überwiesenen Gelder nicht unter Verschluss stehen, nicht Gegenstand eines Rechtsstreits sind, nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht auf kriminelle Weise erlangt wurden.
10.6. Hat die Stiftung begründete Zweifel an den Angaben des Stifters, so hat die Stiftung das Recht, entsprechende Belege oder Informationen anzufordern, und der Stifter verpflichtet sich, diese bereitzustellen.
11. Berichterstattung und Information über die Aktivitäten des Fonds
11.1. Die Stiftung kann Informationen über ihre Aktivitäten, durchgeführte Projekte, erhaltene Hilfen und Berichte auf ihrer Website, in sozialen Netzwerken oder über andere offizielle Kommunikationskanäle veröffentlichen.
11.2. Ein Wohltäter kann sich mit einer Anfrage bezüglich der Verwendung einer wohltätigen Spende an die Stiftung wenden.
11.3. Die Stiftung stellt Informationen im Rahmen der geltenden ukrainischen Gesetzgebung zur Verfügung und berücksichtigt dabei die Anforderungen an Sicherheit, Vertraulichkeit, Schutz personenbezogener Daten sowie weitere Einschränkungen, die unter den Bedingungen des Kriegsrechts oder aus anderen gerechtfertigten Gründen erforderlich sein können.
11.4. In Fällen, in denen die Offenlegung bestimmter Informationen Risiken für die Sicherheit von Militärangehörigen, Begünstigten, Partnern, Freiwilligen oder anderen Personen bergen könnte, hat die Stiftung das Recht, den Detaillierungsgrad solcher Informationen in öffentlichen Berichten einzuschränken.
12. Persönliche Daten
12.1. Фонд здійснює обробку персональних даних Благодійника, наданих при відвідуванні сайту Фонду, здійсненні благодійної пожертви або іншій взаємодії з Фондом, з метою належної реалізації цього договору та статутної діяльності Фонду.
12.2. Detaillierte Informationen zum Verfahren der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stiftung finden Sie in der Datenschutzerklärung der Stiftung auf der Website www.perimfund.org.
13. Verantwortung der Parteien
13.1. Die Stiftung ist für die Verwendung der Spendengelder gemäß den geltenden Gesetzen der Ukraine verantwortlich.
13.2. Der Wohltäter ist für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und die Rechtmäßigkeit der Herkunft der als wohltätige Spende überwiesenen Gelder verantwortlich.
13.3. Der Fonds haftet nicht für technische Störungen im Betrieb von Banken, Zahlungssystemen, Diensten, Telekommunikationsbetreibern, Hosting-Anbietern oder anderen Dritten, die die Zahlung beeinträchtigen könnten.
14. Вирішення спорів
14.1. Усі спори, що виникають між Фондом та Благодійником у зв’язку з виконанням цієї Оферти, вирішуються шляхом переговорів.
14.2. Ist eine Beilegung des Streits durch Verhandlungen nicht möglich, unterliegt er der gerichtlichen Überprüfung gemäß den geltenden Gesetzen der Ukraine.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Für die Beziehungen zwischen der Stiftung und dem Förderer gelten die Gesetze der Ukraine.
15.2. Die Ungültigkeit einer einzelnen Bestimmung dieses Angebots berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
15.3. Dieses Angebot ist auf der Website des Fonds öffentlich zugänglich.
15.4. Ein Spender, der den Bedingungen dieses Angebots nicht zustimmt, muss von einer Spende absehen.
16. Kontaktdaten der Stiftung
Wohltätigkeitsorganisation „PERIMETER Charitable Foundation“
EDRPOU-Code: 46117855
Rechtssitz: 61140 Charkiw, Goldbergivska-Straße, Gebäude 9
Bankverbindung:
Rekening 1:
IBAN: UA413004650000026000300541666
Bank: HOU JSC “Oschadbank”
Rekening 2:
IBAN: UA253220010000026008700015875
Bank: Aktiengesellschaft “UNIVERSAL BANK”
MFI: 322001EDRPOU der Bank: 21133352
Website: www.perimfund.org
E-mail: info@perimfund.org
Telefoon: +380 97 004 7400